Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plattform Aviqora · Stand: September 2026 · Version 2026-09

1. Betreiber und Geltungsbereich

  1. Betreiber der Plattform Aviqora, erreichbar unter https://www.aviqora.eu, ist: aviqora, Upfkofen 7A, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg. Vertreten durch: Michael Hadersbeck. E-Mail: info@aviqora.eu. Nachfolgend „Aviqora“.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der von Aviqora bereitgestellten Website, Plattform und zugehörigen Dienste.

  3. Sie gelten sowohl gegenüber:

    • a) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, nachfolgend „Kunden“, als auch
    • b) Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, die Leistungen oder Angebote über Aviqora einstellen, nachfolgend „Anbieter“.
  4. Anbieterprofile und das Einstellen bzw. Verkaufen von Leistungen über Aviqora sind ausschließlich für gewerblich oder selbstständig handelnde Anbieter vorgesehen. Private Kunden dürfen über Aviqora Leistungen buchen, anfragen oder angebotene Flugzeuge erwerben, jedoch nicht selbst als Anbieter auftreten.

  5. Abweichende Bedingungen eines Anbieters gelten im Verhältnis zwischen Aviqora und dem Anbieter nur, wenn Aviqora diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

  6. Für einzelne durch einen Anbieter angebotene Leistungen können zusätzlich dessen eigene Beförderungs-, Buchungs-, Verkaufs-, Stornierungs- oder sonstige Vertragsbedingungen gelten. Diese werden, soweit erforderlich, vor Abschluss des jeweiligen Vertrages angezeigt oder zugänglich gemacht.

2. Gegenstand von Aviqora

  1. Aviqora betreibt einen digitalen Marktplatz insbesondere für:

    • Privatjet-Charter
    • Empty-Leg-Flüge
    • zum Verkauf angebotene Luftfahrzeuge
    • Anfragen und Leads
    • Anbieterprofile
    • Featured Listings
    • Top-Search-/Premium-Platzierungen
    • Homepage-Platzierungen
    • Anbieter-Abonnements
    • weitere luftfahrtbezogene Vermittlungs- und Plattformdienstleistungen
  2. Aviqora stellt insbesondere technische Funktionen zur Suche, Kontaktaufnahme, Buchung, Zahlungsabwicklung, Verwaltung und Hervorhebung von Angeboten bereit.

  3. Aviqora ist grundsätzlich weder ausführendes Luftfahrtunternehmen noch Eigentümer oder Verkäufer der auf der Plattform angebotenen Luftfahrzeuge.

  4. Soweit bei einem konkreten Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, kommt der Vertrag über die eigentliche Charter-, Empty-Leg- oder Verkaufsleistung unmittelbar zwischen Kunde und Anbieter zustande.

  5. Aviqora kann den Vertragsschluss technisch vermitteln, Zahlungen über einen Zahlungsdienstleister entgegennehmen bzw. abwickeln und Gebühren vom Anbieter einbehalten. Dadurch wird Aviqora nicht automatisch selbst zum Luftfahrtunternehmen oder Verkäufer.

3. Registrierung und Nutzerkonto

  1. Für bestimmte Funktionen ist die Erstellung eines Nutzerkontos erforderlich.

  2. Nutzer müssen bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen und diese aktuell halten.

  3. Die Registrierung unter falscher Identität oder unter Verwendung fremder Daten ist unzulässig.

  4. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

  5. Der Nutzer hat Aviqora unverzüglich zu informieren, wenn ein unbefugter Zugriff auf sein Konto vermutet wird.

  6. Aviqora kann eine E-Mail-Verifizierung oder andere angemessene Identitäts- bzw. Unternehmensprüfungen verlangen.

  7. Ein Anspruch auf Registrierung oder dauerhafte Bereitstellung eines Kontos besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.

4. Nutzung durch Kunden

  1. Kunden können insbesondere:

    • Angebote durchsuchen
    • Charter- und Empty-Leg-Angebote ansehen
    • Buchungen bzw. Buchungsanfragen vornehmen
    • angebotene Flugzeuge ansehen und Kaufanfragen stellen
    • eigene Buchungen und Anfragen verwalten
    • Zahlungen durchführen
    • Nachrichten mit Anbietern austauschen
    • Bewertungen abgeben, soweit diese Funktion zur Verfügung steht
  2. Kunden dürfen ausschließlich auf eigene Buchungen, Anfragen, Nachrichten und Zahlungsinformationen zugreifen.

  3. Eine Weitergabe oder Manipulation fremder Buchungs-, Nutzer- oder Zahlungsdaten ist untersagt.

5. Anforderungen an Anbieter

  1. Anbieter müssen Unternehmer sein und alle für ihre Tätigkeit erforderlichen gesetzlichen, behördlichen und gewerblichen Voraussetzungen erfüllen.

  2. Anbieter verpflichten sich insbesondere, nur Leistungen anzubieten, zu deren Erbringung oder Vermittlung sie rechtlich befugt sind.

  3. Anbieter von Luftbeförderungsleistungen sind selbst dafür verantwortlich, dass erforderliche Genehmigungen, Betriebsgenehmigungen, Versicherungen, Luftverkehrsbetreiberzeugnisse, soweit erforderlich, behördliche Erlaubnisse, Sicherheitsanforderungen und luftfahrtrechtliche Voraussetzungen vorliegen.

  4. Aviqora darf geeignete Nachweise verlangen und Anbieter oder einzelne Angebote bis zum Abschluss der Prüfung vorübergehend nicht veröffentlichen.

  5. Eine von Aviqora angezeigte Verifizierung bedeutet lediglich, dass die im jeweiligen Verifizierungsverfahren vorgesehenen Informationen oder Dokumente geprüft wurden. Sie stellt keine Garantie für zukünftige Leistungserbringung, Zahlungsfähigkeit oder vollständige rechtliche Compliance des Anbieters dar.

6. Anbieterprofile und Inserate

  1. Anbieter sind für die von ihnen eingestellten Inhalte selbst verantwortlich.

  2. Angaben müssen vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß sein.

  3. Insbesondere dürfen keine bewusst falschen Angaben gemacht werden zu:

    • Luftfahrzeugtyp
    • Registrierung
    • Baujahr
    • Ausstattung
    • Verfügbarkeit
    • Preis
    • Flugroute
    • Flughäfen
    • Abflugzeit
    • Sitzplatzkapazität
    • Betreiber
    • Eigentumsverhältnissen
    • Verkaufsstatus
  4. Nicht mehr verfügbare, verkaufte oder abgelaufene Angebote sind unverzüglich zu aktualisieren oder zu deaktivieren.

  5. Aviqora darf offensichtlich fehlerhafte oder regelwidrige Angebote sperren, zurückweisen oder entfernen.

7. Charter- und Empty-Leg-Buchungen

  1. Die Darstellung eines Angebotes stellt nicht zwingend bereits ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, sofern dies im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben ist.

  2. Der Kunde gibt über Aviqora zunächst eine Buchung oder Buchungsanfrage ab.

  3. Je nach Buchungsart kann eine Bestätigung des Anbieters erforderlich sein.

  4. Sofern im Buchungsvorgang nichts anderes angegeben wird, kommt der Vertrag über die eigentliche Luftbeförderungsleistung zustande, wenn:

    • a) der Anbieter die Buchung bestätigt,
    • b) der Kunde den final ausgewiesenen Preis über den vorgesehenen Zahlungsweg entrichtet und
    • c) die Buchung elektronisch bestätigt wird.
  5. Maßgeblich sind die dem Kunden unmittelbar vor Abschluss angezeigten Daten, insbesondere Route, Datum, geplante Flugzeit, Flugzeug, Anbieter, Gesamtpreis, Zahlungsbedingungen und Stornierungsbedingungen.

  6. Bei Empty Legs ist dem Kunden bekannt, dass diese Flüge regelmäßig aufgrund einer anderweitig geplanten Flugzeugbewegung entstehen und deshalb eine erhöhte Änderungs- oder Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen kann.

  7. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

8. Preise gegenüber Kunden

  1. Der Kunde erhält vor dem zahlungspflichtigen Abschluss den zu zahlenden Gesamtpreis angezeigt.

  2. Soweit gesetzlich erforderlich, werden gegenüber Verbrauchern Umsatzsteuer und weitere zwingende Preisbestandteile berücksichtigt bzw. ausgewiesen.

  3. Zusätzliche Kosten dürfen nur erhoben werden, wenn sie dem Kunden vor Vertragsschluss angezeigt wurden.

  4. Der Kunde ist nicht verpflichtet, intern zwischen Aviqora und dem Anbieter vereinbarte Plattformprovisionen zusätzlich zu bezahlen, soweit im Buchungsvorgang nicht ausdrücklich eine separate Kundengebühr ausgewiesen wird.

9. Stripe und Zahlungsabwicklung

  1. Die Zahlungsabwicklung kann über Stripe oder einen anderen von Aviqora benannten Zahlungsdienstleister erfolgen.

  2. Bei Marketplace-Zahlungen kann Aviqora insbesondere das Stripe-Connect-Verfahren verwenden.

  3. Der Kunde zahlt den ausgewiesenen Gesamtbetrag.

  4. Aviqora kann hiervon die mit dem Anbieter vereinbarte Plattformprovision einbehalten. Der verbleibende Betrag wird dem verbundenen Zahlungs-/Stripe-Konto des Anbieters zugeordnet. Beispiel:

    • Kundenpreis: 10.000 EUR
    • Plattformprovision: 5 %
    • Aviqora: 500 EUR
    • Anbieteranteil: 9.500 EUR
  5. Die für den Anbieter maßgebliche Provision ergibt sich aus dessen zum relevanten Zeitpunkt gültigem Tarif oder einer wirksamen individuellen Vereinbarung.

  6. Die Provisionsberechnung erfolgt serverseitig. Vom Browser oder Nutzer übermittelte Provisionswerte sind nicht maßgeblich.

  7. Die Gutschrift auf einem Stripe Connected Account ist nicht zwingend mit der Auszahlung auf das Bankkonto des Anbieters gleichzusetzen. Der Zeitpunkt einer Bankauszahlung richtet sich insbesondere nach dem jeweiligen Zahlungsdienstleister und Kontostatus.

  8. Aviqora speichert keine vollständigen Kreditkartennummern oder CVC-Daten. Zahlungsinformationen werden über die dafür vorgesehenen Systeme des Zahlungsdienstleisters verarbeitet.

10. Stornierungs- und Refundbedingungen

  1. Für Stornierungen gelten vorrangig die vor Vertragsschluss angezeigten Stornierungsbedingungen des jeweiligen Angebotes oder Anbieters sowie zwingende gesetzliche Vorschriften.

  2. Die Höhe einer Rückerstattung kann insbesondere vom Zeitpunkt der Stornierung und den konkreten Vertragsbedingungen abhängen.

  3. Aviqora kann Rückerstattungen technisch über den Zahlungsdienstleister durchführen.

  4. Bei einer Rückerstattung können bereits an den Anbieter übertragene Beträge entsprechend den jeweils gültigen Stornobedingungen zurückgeholt werden.

  5. Eine Aviqora-Plattform- oder Vermittlungsgebühr darf nur insoweit einbehalten werden, wie dies gegenüber dem Kunden bzw. Anbieter wirksam vereinbart wurde und gesetzlich zulässig ist.

  6. Besteht ein zwingender Anspruch des Kunden auf vollständige Erstattung, darf die interne Provisionsvereinbarung zwischen Aviqora und Anbieter diesen Anspruch nicht beschränken.

  7. Teilrückerstattungen werden entsprechend der jeweiligen Stornierungsregel dokumentiert.

  8. Doppelte oder mehrfach ausgelöste Erstattungen können technisch blockiert werden.

11. Flugänderungen, Sicherheit und höhere Gewalt

  1. Flugzeiten und Flugzeugtypen können aus luftfahrtbetrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen Änderungen unterliegen.

  2. Verantwortlich für die operative Durchführung des Fluges ist grundsätzlich das ausführende Luftfahrtunternehmen.

  3. Entscheidungen des Piloten, Operators, Flughafens, der Flugsicherung oder zuständiger Behörden aus Gründen der Sicherheit oder des Flugbetriebs bleiben unberührt.

  4. Aviqora haftet nicht für Umstände außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs, insbesondere Wetterbedingungen, behördliche Maßnahmen, Luftraumsperrungen, Flughafen- oder Slotbeschränkungen, Streiks, technische Störungen eines Luftfahrzeuges, Sicherheitsentscheidungen oder höhere Gewalt.

  5. Gesetzlich bestehende Ansprüche gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen bleiben unberührt.

12. Passagier- und Reisedaten

  1. Kunden sind dafür verantwortlich, alle für die Beförderung erforderlichen Angaben rechtzeitig und richtig bereitzustellen.

  2. Insbesondere sind Kunden selbst für gültige Ausweisdokumente, Reisepässe, Visa, Einreisegenehmigungen, Gesundheits- oder Zollnachweise verantwortlich.

  3. Der Anbieter darf die Beförderung verweigern, wenn zwingende rechtliche, sicherheitsbezogene oder dokumentenbezogene Gründe entgegenstehen.

  4. Gepäck-, Haustier-, Gefahrgut- oder Sondertransportregelungen richten sich nach dem jeweiligen Anbieter.

13. Aircraft Sales / Jets for Sale

  1. Aviqora ermöglicht Anbietern, Luftfahrzeuge zum Verkauf anzubieten.

  2. Ein Inserat stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Kontaktaufnahme bzw. Abgabe eines Angebotes dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.

  3. Der eigentliche Kaufvertrag über ein Luftfahrzeug wird grundsätzlich unmittelbar zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen.

  4. Aviqora ist ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung nicht Verkäufer, Eigentümer, Sachverständiger, technischer Prüfer, Rechtsberater oder Steuerberater.

  5. Käufer haben vor Abschluss eines Kaufvertrages selbst eine angemessene rechtliche, technische und wirtschaftliche Prüfung des Luftfahrzeuges durchzuführen oder durchführen zu lassen.

  6. Angaben des Verkäufers zu Zustand, Wartung, Flugstunden, Schäden, Eigentum, Belastungen und Lufttüchtigkeit liegen grundsätzlich in dessen Verantwortungsbereich.

14. Success Fee bei Flugzeugverkäufen

  1. Anbieter können für erfolgreich vermittelte Flugzeugverkäufe eine Success Fee an Aviqora schulden.

  2. Die Höhe richtet sich nach dem zum maßgeblichen Zeitpunkt gültigen Anbieter-Tarif bzw. einer wirksamen individuellen Enterprise-Vereinbarung.

  3. Die zum Zeitpunkt des erfolgsrelevanten Vorgangs fixierte Success Fee wird für diesen Vorgang gespeichert und nicht nachträglich aufgrund späterer Tarifänderungen verändert.

  4. Der Anbieter ist verpflichtet, Aviqora einen über die Plattform angebahnten erfolgreichen Verkauf wahrheitsgemäß zu melden.

  5. Details zur Entstehung, Fälligkeit und etwaigen Anrechnung bereits gezahlter Lead-Gebühren ergeben sich aus der aktuellen Preisübersicht oder einer individuellen Vereinbarung.

15. Basic, Professional, Business und Enterprise

  1. Aviqora kann insbesondere die Anbieter-Tarife Basic, Professional, Business und Enterprise anbieten.

  2. Leistungsumfang, Preise, Limits, Provisionen, Credits, Rabatte und Zusatzkosten ergeben sich aus der bei Vertragsschluss angezeigten Tarifübersicht.

  3. Die Tarifübersicht ist Bestandteil der jeweiligen Bestellung.

  4. Tarifänderungen wirken grundsätzlich nicht rückwirkend auf bereits vollständig abgeschlossene oder bereits mit einem fixierten Satz versehene Transaktionen.

16. Enterprise

  1. Für Enterprise gelten die auf der Plattform angegebenen Standardwerte, solange keine wirksame individuelle Sondervereinbarung vorliegt.

  2. Aviqora und ein Enterprise-Anbieter können insbesondere individuelle Vereinbarungen treffen über:

    • Listings
    • Empty Legs
    • Leads
    • Benutzer
    • Featured Credits
    • Lead-Preise
    • Charterprovision
    • Empty-Leg-Provision
    • Success Fee
    • Featured- und Premiumkonditionen
  3. Ein individueller Wert gilt nur, solange der entsprechende Override bzw. die Vereinbarung aktiv ist.

  4. Wird ein Sonderwert wirksam entfernt, gilt wieder der aktuelle Enterprise-Standardwert.

  5. Individuelle Enterprise-Vereinbarungen gehen den allgemeinen Enterprise-Standardwerten vor.

17. Laufzeit und Kündigung von Anbieter-Abos

  1. Anbieter-Abonnements können monatlich oder jährlich angeboten werden.

  2. Die konkrete Laufzeit wird vor Abschluss angezeigt.

  3. Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich das Abonnement jeweils um den bei Abschluss gewählten Abrechnungszeitraum, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird.

  4. Eine Kündigung kann über die hierfür bereitgestellte Konto-/Billing-Portal-Funktion erfolgen.

  5. Bei einer Kündigung zum Periodenende bleibt das Abonnement grundsätzlich bis zum Ablauf der bereits bezahlten Periode aktiv.

  6. Eine anteilige Erstattung bereits bezahlter Aboentgelte erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

  7. Bei Zahlungsverzug oder dauerhaft fehlgeschlagener Zahlung kann Aviqora den Zugriff auf kostenpflichtige Anbieterfunktionen nach angemessener Maßgabe einschränken.

18. Inkludierte Leads und zusätzliche Lead-Gebühren

  1. Je nach Tarif kann ein bestimmtes Lead-Kontingent enthalten sein.

  2. Ist das Kontingent ausgeschöpft, können zusätzliche qualifizierte Leads kostenpflichtig sein.

  3. Ein Lead gilt grundsätzlich als qualifiziert, wenn insbesondere brauchbare Kontaktdaten vorhanden sind, eine konkrete Anfrage besteht, Route, gewünschtes Luftfahrzeug oder vergleichbare Leistungsdaten ausreichend konkret sind, ein sachlich relevanter Zeitraum angegeben ist und es sich nicht erkennbar um Spam oder eine Duplikatanfrage handelt.

  4. Die jeweils geltenden Lead-Preise ergeben sich aus Tarifübersicht oder individueller Enterprise-Vereinbarung.

  5. Werden unterschiedliche Lead-Arten unterschiedlich bepreist, geht der spezifische Preis dem allgemeinen Fallback-Preis vor.

  6. Soweit auf der Preisseite ausdrücklich vorgesehen, kann eine bereits gezahlte Lead-Gebühr bei späterem Buchungs- oder Verkaufserfolg auf eine Erfolgsgebühr angerechnet werden.

19. Featured Listings

  1. Anbieter können berechtigte eigene Inserate gegen Zahlung oder unter Verwendung vorhandener Credits hervorheben.

  2. Es können insbesondere folgende Produkte angeboten werden:

    • Featured Listing
    • Top Search Placement
    • Homepage Placement
  3. Laufzeit und Preis werden vor der Buchung angezeigt.

  4. Eine kostenpflichtige Platzierung wird erst nach bestätigter Zahlung aktiviert.

  5. Bei Verwendung eines Credits wird dieser bei erfolgreicher Aktivierung verbraucht.

  6. Credits haben keinen Barauszahlungswert.

  7. Ein nicht veröffentlichtes, abgelehntes, gelöschtes, verkauftes oder abgelaufenes Inserat kann nicht wirksam hervorgehoben werden.

  8. Wird ein zugrunde liegendes Inserat während der Platzierungsdauer nicht mehr veröffentlichungsfähig, kann auch die Hervorhebung aus der öffentlichen Darstellung entfernt werden.

20. Refunds von Hervorhebungen

  1. Bei vollständiger Rückerstattung einer kostenpflichtigen Hervorhebung endet die entsprechende Platzierung grundsätzlich mit Wirksamwerden des Full Refunds.

  2. Bei einer Teilrückerstattung bleibt die Hervorhebung grundsätzlich bis zum ursprünglich vorgesehenen Ablaufdatum aktiv, sofern im konkreten Fall nichts anderes vereinbart wird.

  3. Das Ablaufdatum wird durch eine Teilrückerstattung grundsätzlich nicht verlängert.

  4. Durch eine Rückerstattung entsteht nicht automatisch ein zusätzlicher Featured Credit.

21. Ranking von Angeboten

  1. Die Reihenfolge von Suchergebnissen kann insbesondere beeinflusst werden durch:

    • Übereinstimmung mit den vom Nutzer gewählten Such- und Filterkriterien
    • Status und Gültigkeit des Inserates
    • vom Nutzer gewählte Sortierung
    • Aktualität bzw. relevante Verfügbarkeitsdaten
    • gebuchte Featured-, Top- oder Homepage-Platzierungen
  2. Die Übereinstimmung mit den tatsächlichen Such- und Filterkriterien bleibt maßgeblich. Eine bezahlte Hervorhebung führt nicht dazu, dass ein sachlich nicht passendes Inserat relevante Filter umgeht.

  3. Bezahlte Featured- und Premium-Platzierungen können die Sichtbarkeit und Reihenfolge innerhalb geeigneter Angebote verbessern.

  4. Bezahlte Hervorhebungen werden entsprechend gekennzeichnet.

  5. Aviqora ist nicht verpflichtet, den zugrunde liegenden Algorithmus oder Quellcode offenzulegen.

22. Bewertungen

  1. Nutzer können, soweit angeboten, Bewertungen abgeben.

  2. Bewertungen müssen sachlich und auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen.

  3. Unzulässig sind insbesondere erfundene Bewertungen, beleidigende Inhalte, Drohungen, rechtswidrige Inhalte, Bewertungen gegen Bezahlung ohne entsprechende Kennzeichnung und Manipulation der Bewertungsfunktion.

  4. Aviqora kann zwischen verifizierten und nicht verifizierten Bewertungen unterscheiden.

  5. Eine Bewertung darf nur dann als verifiziert gekennzeichnet werden, wenn Aviqora eine ausreichende Verbindung zu einem über die Plattform nachvollziehbaren Vorgang feststellen kann.

  6. Nicht verifizierte Bewertungen können entsprechend als solche gekennzeichnet werden.

23. Rechte an Bildern, Texten und Marken

  1. Anbieter behalten grundsätzlich ihre Rechte an den von ihnen hochgeladenen Inhalten.

  2. Der Anbieter räumt Aviqora für die Dauer der Veröffentlichung ein nicht ausschließliches, räumlich erforderliches Recht ein, die bereitgestellten Texte, Bilder, Logos und Angebotsinformationen zum Betrieb und zur Vermarktung des jeweiligen Inserates über Aviqora zu nutzen.

  3. Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf Aviqora, in Suchergebnissen, in Featured-Bereichen, auf der Startseite und in für das Angebot bestimmten Plattformkommunikationen.

  4. Anbieter garantieren, dass sie über die erforderlichen Rechte an hochgeladenen Inhalten verfügen.

  5. Aviqora darf rechtsverletzende Inhalte entfernen.

24. Daten und Anbieterzugang

  1. Anbieter erhalten im Rahmen ihres Kontos Zugriff auf die ihnen zugeordneten Daten, soweit dies für die Plattformfunktionen vorgesehen ist, insbesondere auf eigene Inserate, eigene Anfragen und Leads, Buchungen, Transaktions- und Abrechnungsinformationen, Tarif- und Entitlement-Daten sowie eigene Unternehmensinformationen.

  2. Anbieter erhalten keinen Zugriff auf nicht für sie bestimmte Daten anderer Anbieter oder Kunden.

  3. Nach Vertragsende kann der Zugriff auf das Anbieter-Dashboard eingeschränkt oder beendet werden.

  4. Daten können darüber hinaus gespeichert bleiben, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die Durchsetzung von Ansprüchen, Sicherheitsinteressen oder datenschutzrechtlich zulässige Zwecke dies erfordern.

  5. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

25. Einschränkung, Sperrung und Entfernung

  1. Aviqora kann Inhalte oder Funktionen insbesondere einschränken, wenn gesetzliche Vorschriften verletzt werden, diese AGB verletzt werden, falsche Anbieterinformationen vorliegen, erforderliche Berechtigungen fehlen, Sicherheitsrisiken bestehen, Zahlungsbetrug oder Missbrauch vermutet wird, erhebliche Zahlungsrückstände bestehen oder Rechte Dritter verletzt werden.

  2. Soweit rechtlich erforderlich, wird der betroffene Anbieter über den Grund der Einschränkung oder Sperrung informiert.

  3. Vor einer vollständigen ordentlichen Beendigung der Geschäftsbeziehung mit einem gewerblichen Anbieter werden gesetzliche Informations- und Fristvorgaben beachtet.

  4. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen sowie bei zwingenden gesetzlichen oder Sicherheitsgründen kann eine sofortige Einschränkung oder Beendigung zulässig sein.

26. Beschwerden von Anbietern

  1. Anbieter können Beschwerden über Sperrungen, technische Probleme, Abrechnungen, Listings, Rankings, Leads oder sonstige Plattformentscheidungen an info@aviqora.eu richten.

  2. Aviqora wird Beschwerden in angemessener Zeit prüfen.

  3. Gesetzlich bestehende Rechtsbehelfe bleiben unberührt.

27. Technischer Betrieb

  1. Aviqora bemüht sich um eine möglichst hohe Plattformverfügbarkeit.

  2. Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht garantiert.

  3. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Updates, technische Störungen, Hostingprobleme, Drittanbieter, Cyberangriffe oder höhere Gewalt entstehen.

  4. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit angemessen und möglich, so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen minimiert werden.

28. Haftung von Aviqora

  1. Aviqora haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Aviqora nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

  3. Soweit Aviqora lediglich als Vermittlungsplattform tätig ist, haftet Aviqora nicht für die ordnungsgemäße Durchführung eines vom Anbieter geschuldeten Fluges oder Verkaufsgeschäftes.

  4. Insbesondere übernimmt Aviqora keine Garantie für tatsächliche Verfügbarkeit eines Luftfahrzeuges, Lufttüchtigkeit, Erteilung behördlicher Genehmigungen, Einhaltung zugesagter Flugzeiten durch den Operator, technische Beschaffenheit eines zum Verkauf angebotenen Flugzeuges oder Bonität eines Kunden oder Anbieters.

  5. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

29. Haftung des Anbieters

  1. Anbieter haften gegenüber Aviqora für schuldhafte Verstöße gegen diese AGB.

  2. Anbieter sind insbesondere für die Richtigkeit ihrer Angebote und die rechtliche Zulässigkeit ihrer Tätigkeit verantwortlich.

  3. Gesetzliche Ansprüche zwischen Anbieter und Kunde bleiben unberührt.

30. Widerrufsrecht

  1. Ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach der konkreten Vertragsart.

  2. Für Verträge über die Beförderung von Personen gelten besondere gesetzliche Regelungen.

  3. Bei anderen über Aviqora abgeschlossenen Verbraucherverträgen kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.

  4. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss gesondert.

  5. Diese AGB ersetzen eine gegebenenfalls erforderliche individuelle Widerrufsbelehrung nicht.

31. Rolle der Anbieter gegenüber Verbrauchern

  1. Aviqora informiert Verbraucher darüber, ob ein Anbieter nach dessen Angaben als Unternehmer handelt.

  2. Anbieter, die über Aviqora Leistungen gewerblich anbieten, müssen ihre Unternehmereigenschaft korrekt angeben.

  3. Soweit der Vertrag zwischen Kunde und Anbieter geschlossen wird, erfüllt grundsätzlich der jeweilige Anbieter die aus diesem Vertrag resultierenden Leistungspflichten.

  4. Die technische Zahlungsabwicklung, Nachrichtenübermittlung oder Buchungsverwaltung durch Aviqora führt allein nicht dazu, dass Aviqora selbst Vertragspartner der zugrunde liegenden Flug- oder Verkaufsleistung wird.

32. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

  2. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Aviqora.

  3. Zahlungsdaten werden, soweit vorgesehen, direkt über den jeweiligen Zahlungsdienstleister verarbeitet.

  4. Anbieter dürfen personenbezogene Kundendaten ausschließlich für die zulässige Bearbeitung der betreffenden Anfrage, Buchung oder Vertragsbeziehung verwenden.

33. Änderungen dieser AGB

  1. Änderungen für zukünftige Verträge können vorgenommen werden, sofern gesetzliche Informationspflichten beachtet werden.

  2. Gegenüber gewerblichen Plattformnutzern informiert Aviqora über relevante Änderungen dieser AGB grundsätzlich auf einem dauerhaften Datenträger und wahrt die gesetzlich erforderliche Vorankündigungsfrist.

  3. Soweit die P2B-Verordnung Anwendung findet, beträgt die Vorankündigungsfrist grundsätzlich mindestens 15 Tage, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift oder eine längere Frist erforderlich ist.

  4. Änderungen werden nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Vorgänge angewendet, soweit dies nicht gesetzlich erforderlich oder für den betroffenen Anbieter ausschließlich vorteilhaft ist.

  5. Individuelle Enterprise-Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

34. Beendigung durch Nutzer

  1. Kunden können ihr Nutzerkonto im Rahmen der verfügbaren Kontofunktionen beenden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder noch abzuwickelnde Verträge entgegenstehen.

  2. Anbieter können ihre Plattformnutzung nach Maßgabe des jeweiligen Abonnements und dieser AGB beenden.

  3. Eine Kontolöschung beseitigt keine bereits entstandenen Zahlungs-, Provisions-, Lead- oder Success-Fee-Ansprüche.

35. Verbraucherschlichtung

  1. Aviqora ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  2. Gesetzlich zwingende Informationspflichten im Zusammenhang mit Verbraucherstreitigkeiten bleiben hiervon unberührt.

36. Anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthaltes entzogen werden.

  3. Das UN-Kaufrecht findet im Verhältnis zwischen Aviqora und gewerblichen Anbietern keine Anwendung, soweit wirksam ausschließbar.

37. Gerichtsstand

  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

  2. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Aviqora.

  3. Aviqora bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Anbieters geltend zu machen.

38. Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Vereinbarungen zwischen Aviqora und einem Nutzer haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt nach Maßgabe des geltenden Rechts unberührt.

  3. Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch. Soweit Übersetzungen bereitgestellt werden, ist bei Widersprüchen die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  4. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter https://www.aviqora.eu/agb abrufbar.

Ergänzende Informationen finden Sie im Impressum und in der Datenschutzerklärung.